Wenn Sie Ihre Mietwohnung untervermieten wollen, müssen Sie dies unbedingt vertraglich regeln. Hier finden Sie eine rechtskonforme Untermietvertrag Vorlage im Word-Format für Schweizer Mietverhältnisse.
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Untermietvertrag Vorlage für Wohnräume
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Was ist ein Untermietvertrag?
Ein Untermietvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Hauptmieter einen Teil oder die gesamte Wohnung an einen Untermieter vermietet. Der Hauptmieter bleibt dabei weiterhin Vertragspartner des Vermieters und ist für die Einhaltung des Mietvertrags verantwortlich.
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FAQ
Kann ich einen Untermietvertrag selber machen?
Ja, Du kannst grundsätzlich einen Untermietvertrag selbst erstellen. Allerdings ist die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters zwingend erforderlich.
Bei der Erstellung des Untermietvertrags sollten unbedingt alle relevanten Details wie Mietzins, Mietdauer und Konditionen klar vertraglich geregelt werden. Du kannst gerne unsere Untermietvertrag Vorlage verwenden. Diese ist speziell für Mietverhältnisse in der Schweiz ausgelegt.
Wie funktioniert die Untermiete in der Schweiz?
In der Schweiz ist die Untermiete ein Verfahren, bei dem der Hauptmieter einen Teil oder die gesamte Mietwohnung an eine dritte Person weitervermietet. Der Hauptmieter bleibt Vertragspartner des Vermieters und ist weiterhin für den Mietzins und die Einhaltung des Hauptmietvertrages verantwortlich.
Was muss ich bei einer Untervermietung beachten?
Bei der Untervermietung in der Schweiz sind einige Punkte zu beachten:
Zustimmung des Vermieters
Für die Untervermietung ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Hauptmieter darf die Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten.
Untermietvertrag
Der Untermietvertrag sollte alle wesentlichen Aspekte des Mietverhältnisses regeln, wie die Höhe der Miete, die Mietdauer, die Art der Nutzung und Regelungen zur Kaution.
Mietzins
Der Untermietzins darf den Mietzins des Hauptmieters nicht um mehr als 10% übersteigen. Bei möblierter Untervermietung ist ein Aufschlag von bis zu 20% zulässig.
Kaution
Wie beim Hauptmietvertrag ist es üblich, eine Kaution zu verlangen. Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen. Zudem muss die Kaution auf einem speziellen Mietzinskonto (oft auch Mietzinsdepot genannt) hinterlegt werden.
Haftung
Der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden, die der Untermieter verursacht.
Kündigung
Die Kündigung des Untermietverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Wird der Hauptmietvertrag gekündigt, endet automatisch auch das Untermietverhältnis.
Achtung: Sobald Du den Mietvertrag kündigst, musst Du auch der Untermieterschaft unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
Wann ist Untermiete nicht erlaubt?
Die Untervermietung ist in folgenden Fällen nicht erlaubt:
Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters
Für die Untervermietung ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ohne diese Zustimmung verstösst der Hauptmieter wahrscheinlich gegen den Mietvertrag.
Überhöhten Untermietzins verlangen
Der Untermietzins muss fair und angemessen sein. Es ist nicht zulässig, einen deutlich überhöhten Untermietzins zu verlangen, der die eigenen Mietkosten deutlich übersteigt.
Gewinnbringende oder tageweise Untervermietung an Touristen
Wenn der Hauptmieter seine Wohnung gewinnbringend oder tageweise an Touristen untervermietet, bestehen grössere rechtliche Risiken.
Ist die Untermiete steuerpflichtig?
Grundsätzlich nicht, da es sich bei der Untervermietung um eine Kostenteilung bzw. Kostenüberwälzung auf den Untermieter handelt.
Erzielt der Hauptmieter jedoch mit der Untermiete mehr Einnahmen als er selbst an Miete bezahlt, so sind diese Mehreinnahmen steuerpflichtig.
Wieviel Miete muss ein Untermieter zahlen?
Der Untermietzins muss angemessen und verhältnismässig sein. Ein deutlich überhöhter Untermietzins, der die eigenen Mietkosten des Hauptmieters erheblich übersteigt, ist unzulässig.
Idealerweise orientiert sich der Untermietzins an der Grösse der untervermieteten Fläche.
Welche Rechte haben Untermieter?
Untermieter haben folgende Rechte:
Nutzungsrechte
Der Untermieter darf die Wohnung für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen.
Gemeinschaftlich genutzte Räume wie Bad und Küche dürfen mitbenutzt werden.
Ob der Untermieter den Garten, Keller oder Dachgeschoss nutzen darf, hängt vom Untermietvertrag ab.
Besuchsrecht
Der Untermieter hat ein Recht darauf, dass sein Besuch den Zutritt zur Wohnung erhält.
Dauerhafter Besuch kann jedoch zu einer Erhöhung der Nebenkosten führen, die dann vom Untermieter zu zahlen sind.
Kündigungsrecht
Der Untermieter darf nur aus wichtigem Grund kündigen, z.B. bei Vertragsverletzungen des Hauptmieters
Wird der Hauptmietvertrag gekündigt, endet auch die Untermiete automatisch
Kaution
Ähnlich wie beim Hauptmietvertrag ist es üblich, eine Kaution zu verlangen
Die Kaution muss rechtlich korrekt hinterlegt werden und darf drei Monatsmieten nicht übersteigen.
Haftung
Der Untermieter haftet im Mietrecht ausschliesslich gegenüber dem Hauptmieter.
Verursacht der Untermieter Schäden, muss der Hauptmieter diese gegenüber dem Vermieter ersetzen.
Quellen und weiterführende Links
- Webseite Homegate.ch: Mietvertrag zur Untermiete
- Webseite lexwiki.ch: Untermiete
- Webseite newhome.ch: Mustervertrag Untermiete: Vorlage und Tipps