Beim Kauf und Verkauf von Gegenständen zwischen Privatpersonen ist ein Kaufvertrag wichtig, um sich rechtlich abzusichern. Egal ob Auto, Möbel oder andere Gegenstände: Ein Kaufvertrag schafft Klarheit über die Bedingungen und Verpflichtungen beider Parteien. Hier findest Du eine Kaufvertrag Vorlage nach Schweizer Recht für den Kauf eines Gegenstandes oder für den Kauf eines Fahrzeuges.
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Was ist ein Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei dem sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, während sich der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Warenhandels im täglichen Leben. Ein Kaufvertrag kann mündlich, schriftlich oder stillschweigend durch konkludentes Handeln geschlossen werden, sofern das Gesetz nicht eine bestimmte Form vorschreibt.
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FAQ
Was muss unbedingt in einen Kaufvertrag?
Die folgenden Punkte müssen unbedingt in einen Kaufvertrag aufgenommen werden:
Die Parteien: Name und Adresse von Käufer und Verkäufer müssen genannt werden
Der Kaufgegenstand: Eine genaue Beschreibung des zu verkaufenden Gegenstands, inklusive Zustand,
Der Kaufpreis: Die Höhe des zu zahlenden Kaufpreises muss im Vertrag festgelegt sein
Die Zahlungsmodalitäten: Wann und wie der Kaufpreis zu bezahlen ist, sollte eindeutig geregelt werden
Werden diese Kernpunkte verständlich im Kaufvertrag festgehalten, sind kaum Anfechtungen bezüglich der Gültigkeit des Vertrages zu befürchten.
Achtung: Für Immobilienkäufe gelten zusätzlich die Formvorschriften der Schriftlichkeit und notariellen Beurkundung.
Kann man einen Kaufvertrag selbst schreiben?
Ja, man kann einen Kaufvertrag selbst schreiben. Idealerweise nutzen Sie unsere Kaufvertrag-Vorlage im Word-Format. De Vorlage erspart Ihnen Zeit und Mühe.
Wer muss den Kaufvertrag unterschreiben?
Bei Kaufverträgen für Gegenstände, die keine Immobilien sind, müssen in der Regel folgende Personen den Vertrag unterschreiben:
– Der Käufer
– Der Verkäufer
Anders als beim Immobilienkauf ist für gewöhnliche Kaufgegenstände keine notarielle Beurkundung erforderlich.
Der Kaufvertrag kann mündlich, schriftlich oder stillschweigend durch konkludentes Handeln geschlossen werden, sofern das Gesetz keine bestimmte Form vorschreibt.
Sobald beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben, verpflichten sie sich damit, allen vertraglich geregelten Pflichten und Forderungen nachzukommen.
Ist ein Kauf ohne Kaufvertrag gültig?
Viele Menschen denken fälschlicherweise, dass ohne Unterschrift kein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt.
Gemäss Schweizer Obligationenrecht müssen Verträge keine besondere Form haben, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Fakt ist aber, dass in sehr vielen Alltagsgeschäften eigentlich ein mündlicher Vertrag eingegangen wird.
Allerdings ist ein schriftlicher Kaufvertrag in vielen Fällen trotzdem empfehlenswert, um sich rechtlich abzusichern. Insbesondere bei Käufen zwischen Privatpersonen, z.B. über Online-Plattformen, sollte man auf jeden Fall einen professionellen Vertrag verwenden.
Hier ein Beispiel:
Lukas und Sarah treffen sich auf einem Flohmarkt. Lukas sieht einen alten Schreibtischstuhl und fragt Sarah, die am Stand sitzt: „Wie viel möchten Sie für den Stuhl haben?“
Sarah überlegt kurz und sagt dann: „Ich würde ihn für 50 Franken verkaufen.“
Lukas nickt und antwortet: „Abgemacht, den Stuhl nehme ich.“
In diesem Moment ist ein gültiger Kaufvertrag zwischen Lukas und Sarah zustande gekommen.
Obwohl sie keinen schriftlichen Vertrag unterschrieben haben, erfüllen ihre Aussagen alle Voraussetzungen gemäss Artikel 1 des Obligationenrechts (OR):
– Es gibt einen übereinstimmenden Antrag und eine Annahme (Offerte und Akzept)
– Sarah bietet den Stuhl an,
– Lukas nimmt das Angebot an.
Die Vertragsparteien sind einig über den Kaufgegenstand (den Schreibtischstuhl) und den Preis (50 Franken).
Beide Parteien haben die nötige Handlungsfähigkeit, um einen gültigen Vertrag abzuschliessen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Lukas und Sarah sich bei dem Verkaufsgespräch persönlich gegenüberstehen oder ob sie telefonieren. Sobald Angebot und Annahme übereinstimmen, kommt der Vertrag zustande.
Natürlich ist es trotzdem sinnvoll, bei grösseren Käufen einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschliessen, um alle Details eindeutig zu regeln. Aber auch mündliche Verträge sind rechtsgültig, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ist konkludentes Handeln?
Konkludentes Handeln bezeichnet eine Form der Abgabe einer Willenserklärung, bei der der Wille allein durch das Verhalten des Erklärenden zum Ausdruck gebracht wird, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung bedarf.
Konkludentes Handeln liegt vor, wenn jemand durch sein Verhalten eindeutig zu erkennen gibt, dass er ein bestimmtes Rechtsgeschäft abschließen möchte.
Der Handelnde drückt seinen Willen also allein durch sein Tun aus, ohne dass er etwas explizit sagt oder schreibt.
Wieso muss man überhaupt einen Kaufvertrag machen?
Ein Kaufvertrag schafft Klarheit über die Bedingungen und Verpflichtungen beider Parteien. Der Vertrag regelt die jeweiligen Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer.
Kann man mit einem Kaufvertrag auch einfach ein Haus kaufen?
Nein, man kann mit einem normalen Kaufvertrag nicht einfach ein Haus kaufen.
Für den Kauf einer Immobilie müssen zusätzliche Formalitäten erfüllt werden. So muss der Kaufvertrag für eine Liegenschaft durch einen Notar öffentlich beurkundet werden, damit er gültig ist.
Der Kaufvertrag muss von allen beteiligten Parteien – Käufer, Verkäufer und Notar – unterzeichnet werden.
Eigentümer wird man aber erst mit dem Eintrag ins Grundbuch. Die Anmeldung der Handänderung der Immobilie beim Grundbuchamt erfolgt durch den Notar im Anschluss an die Beurkundung.
Quellen und weiterführende Links
- Webseite fedlex.ch: OR Schweiz – Kaufvertrag
- Webseite konsumentenschutz.ch: Gilt auch ein mündlicher Vertrag?
- Webseite ch.ch: Kaufvertrag für Wohneigentum