Vielleicht haben Sie eine neue Arbeitsstelle gefunden oder möchten mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammenziehen? Oder haben Sie eine Mietwohnung gefunden, die günstiger oder grösser ist als Ihre aktuelle? Ganz gleich, was Ihre Motivation für einen Wohnungswechsel ist – zunächst müssen Sie Ihre aktuellen Mietvertrag kündigen. Hier finden Sie kostenlose Vorlagen um die Wohnung zu kündigen.
Die Wohnungskündigung im Handumdrehen erstellen

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Unsere Vorlagen stehen im Word-Format zur Verfügung. So können Sie schnell und einfach den Mietvertrag kündigen

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Mietvertrag kündigen – Wichtig zu beachten
Kündigungstermine und -fristen beachten
Bei der Kündigung eines Mietvertrags in der Schweiz sind die vertraglich festgelegten Kündigungstermine und -fristen einzuhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und per Einschreiben an die Vermieterin gesendet werden.
Die üblichen Kündigungsfristen sind 3 Monate bei Wohnungen und Geschäftsräumen, wobei spezielle Kündigungstermine wie der 31. März, 30. Juni oder 30. September zu beachten sind, die aber regional variieren können. Es ist empfehlenswert, die exakten Daten im Mietvertrag zu prüfen, da diese je nach Kanton oder individueller Vereinbarung abweichen können.
➤ Hier finden Sie weitere Kündigungsschreiben
Vorgehen bei der ausserterminlichen Kündigung der Wohnung
Für eine ausserterminliche Kündigung müssen Mieter einen Nachmieter finden, der bereit ist, den Mietvertrag zu denselben Konditionen zu übernehmen.
Dieser „Vorschlag“ muss der Vermieterin schriftlich unterbreitet werden, idealerweise unter Angabe von mindestens einer geeigneten Ersatzperson. Die Vermieterin muss den vorgeschlagenen Nachmieter prüfen und darf diesen nur aus wichtigen Gründen ablehnen.
Ist der Nachmieter akzeptabel, kann der Mietervertrag ausserordentlich gekündigt werden, ohne die üblichen Kündigungsfristen einhalten zu müssen.
Ein Nachmieter gilt als akzeptabel, wenn er finanziell zuverlässig und bereit ist, den Mietvertrag zu den bestehenden Bedingungen zu übernehmen.
Die Vermieterin kann den Nachmieter aus wichtigen Gründen ablehnen, beispielsweise wegen mangelnder Bonität oder wenn der Nachmieter die Anforderungen des Vermieters nicht erfüllt. Es liegt im Ermessen des Vermieters, die Eignung des vorgeschlagenen Nachmieters zu beurteilen.
FAQ
Wann muss ich die Wohnung kündigen bei 3 Monaten Kündigungsfrist?
Wenn die Kündigungsfrist drei Monate beträgt und der Kündigungstermin der 30. September ist, muss die Kündigung spätestens am 30. Juni beim Vermieter eingehen. Fällt der 30. Juni auf einen Sonntag, muss die Kündigung am letzten Arbeitstag des Monats beim Vermieter eingehen.
Was bedeutet „ordentliche Kündigung“ der Wohnung?
Eine „ordentliche Kündigung“ der Wohnung bedeutet, dass der Mieter oder Vermieter den Mietvertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist und zu den im Mietvertrag festgelegten Kündigungsterminen kündigt.
Dies erfolgt durch eine schriftliche Kündigung, die meist per Einschreiben verschickt wird, um rechtsgültig zu sein. Ordentliche Kündigungen sind die standardmässige Form der Vertragsbeendigung, die keine besonderen Gründe erfordert.
Kann man Wohnung im Dezember kündigen?
Die Kündigungstermine richten sich nach dem Mietvertrag. In den meisten Mietverträgen ist der 31.12. ausgenommen. Ist dies aber im Vertrag nicht erwähnt, kannst Du im Dezember den Mietvertrag kündigen, sofern du die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhältst.
Ist die Kündigung des Mietvertrag per Mail gültig?
In der Schweiz muss die Kündigung eines Mietvertrags in der Regel schriftlich per Einschreiben erfolgen, um rechtsgültig zu sein. Eine Kündigung per E-Mail ist normalerweise nicht gültig, es sei denn, der Vermieter hat ausdrücklich zugestimmt, Kündigungen auf diesem Wege zu akzeptieren.
Prüfe deinen Mietvertrag oder sprich direkt mit dem Vermieter, um sicherzustellen, welche Form der Kündigung akzeptiert wird.
Wichtig zu beachten: Gemäss Obligationenrecht muss eine Kündigung eines Mietverhältnisses schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist somit nicht gültig.
Quellen und weiterführende Links
- Webseite fedlex.ch: Obligationenrecht Schweiz; Miete
- Webseite immoscout24.ch: Den Mietvertrag kündigen: So gehst du vor
- Webseite mieterverband.ch: Kündigung durch Mieterschaft