Hier finden Sie die kostenlose Kirchenaustritt Vorlage für die drei Schweizer Landeskirchen (römisch-katholisch, christkatholisch und evangelisch-reformiert).
Um in der Schweiz aus der Kirche auszutreten, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und eine schriftliche Austrittserklärung bei der zuständigen Kirchgemeinde oder dem Pfarramt einreichen.
Der Austritt hat auch steuerliche Konsequenzen, da die Kirchensteuer nach dem Austritt wegfällt.
Im Handumdrehen die Kirchenaustrittserklärung erstellen

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Unsere Kirchenaustritt-Vorlagen stehen allesamt im Word-Format zur Verfügung. Alle Vorlagen können problemlos angepasst werden.

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Nachdem Sie die erforderlichen Angaben erfasst haben, müssen Sie die Kirchenaustritt Vorlage nur noch ausdrucken, unterzeichnen und versenden.
FAQ
Wie nutze ich die Kirchenaustritt Vorlage?
Laden Sie die passende Vorlage mit einem Klick auf Ihren Computer herunter und öffnen Sie die Vorlage in MS-Word.
Fügen Sie danach die erforderlichen Angaben in die entsprechenden Stellen. Dank unseren Vorlagen ist der Kirchenaustritt Innert 5 Minuten erstellt.
Was muss beim Austrittsschreiben beachtet werden?
Der Austritt muss schriftlich bei der zuständigen Kirchgemeinde erklärt werden. Im Kanton Wallis muss der Kirchenaustritt an die Taufpfarrei gerichtet werden.
Ein Einschreiben wird grundsätzlich empfohlen. Eine Begründung für den Austritt ist nicht erforderlich.
In einigen Kantonen könnte eine amtlich beglaubigte Unterschrift erforderlich sein. Überprüfen Sie dies bei Ihrer Gemeinde.
Beim Austritt Minderjähriger unter 16 Jahren aus der Kirche ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig. Kinder, die nicht explizit im Austrittsschreiben genannt sind, bleiben Mitglieder der Kirche.
Was sind die Folgen eines Kirchenaustritts?
Nach dem Austritt sind Sie nicht mehr kirchensteuerpflichtig und verlieren gewisse Mitgliedsrechte, wie das Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten.
Kirchliche Dienstleistungen wie Trauungen oder Beerdigungen können unter Umständen weiterhin in Anspruch genommen werden, abhängig von den Bestimmungen der jeweiligen Kirchgemeinde.
Trotz Austritt können Sie weiterhin Gottesdienste besuchen und unter bestimmten Bedingungen sogar kirchlich heiraten, wenn Ihr Partner Kirchenmitglied bleibt.
Die Teilnahme an kirchlichen Sakramenten wie die Kommunion ist in der Regel nicht mehr möglich, jedoch gibt es Ausnahmen, die nach individueller Absprache erfolgen können.
Für Beerdigungen ist nicht die Kirchgemeinde, sondern die Einwohnergemeinde zuständig. Sie haben trotz Kirchenaustritt Anrecht auf ein statthaftes Begräbnis.
Auf welchen Zeitpunkt erfolgt der Austritt?
Der Kirchenaustritt erfolgt zum Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Austrittserklärung bei der zuständigen Kirchgemeinde oder dem Pfarramt. Als Datum für den Kirchenaustritt gilt das Eintreffen der Austrittserklärung bei der Kirchgemeinde.
Die Steuerpflicht endet zum Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Austrittserklärung, bzw. einen Tag danach. Die Kirchensteuer wird anteilsmässig bis zum Austrittsdatum erhoben.
Quellen und weiterführende Links
- Webseite srf.ch: Fragen und Antworten zum Kirchenaustritt
- Webseite beobachter.ch: Austritt aus der Kirche – das sind die Konsequenzen